Rehasport ist die Abkürzung für Rehabilitationssport. Es handelt sich um eine ärztlich verordnete Kassenleistung.
Diese kann bei vielen verschiedenen körperlichen Krankheiten oder Einschränkungen helfen.
Rehasport findet in kleinen Gruppen unter fachkundiger Anleitung statt. Es werden Ausdauer, Kraft, Koordination und Flexibilität trainiert und gefördert.
In der Regel werden 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten ausgestellt. Oft wird auch nach einer medizinischen Reha oder Physiotherapie die Behandlung mit Rehasport fortgesetzt, um den Muskelaufbau gezielt fortzusetzen.
In der Regel werden 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten ausgestellt. Oft wird auch nach einer medizinischen Reha oder Physiotherapie die Behandlung mit Rehasport fortgesetzt, um den Muskelaufbau gezielt fortzusetzen.

Was ist das Ziel?
Durch die verbesserte körperliche Aktivität werden Heilungsprozesse beschleunigt, Vitalität und Mobilität verbessert. Sie erhalten eine Hilfe zur Selbsthilfe. Sie lernen die Übungen eigenverantwortlich auszuführen.
Die wichtigsten Ziele zusammengefasst:
-
Reduktion bzw. Linderung von (chronischen) Schmerzen
-
Wiedereingliederung in das Alltags- und Berufsleben
-
Verbesserung von Beweglichkeit, Koordination und Mobilität
-
Stärkung von Kraft, Ausdauer und Selbstvertrauen
-
Positive Gruppendynamik sowie Erfahrungsaustausch mit anderen
-
Verlangsamen des Voranschreitens der Erkrankung Arthrose
-
Asthma
-
Bandscheibenvorfall Inkontinenz
-
Knieschmerzen
-
LWS-Syndrom
-
Morbus Bechterew
-
Muskuläre Dysbalancen
-
Osteoporose
-
Rheuma
-
Rückenbeschwerden
-
Schlaganfall
-
Schmerzen nach einer OP
-
Schulterschmerzen
-
Skoliose
-
Übergewicht
-
Untergewicht
-
Beschwerden nach Verletzung oder Krankheit
-
Blasensenkung
-
Bluthochdruck
-
BWS-Syndrom
-
chronische Bewegungseinschränkung
-
Diabetes mellitus
-
Gelenkerkrankungen
-
Gelenkschmerzen
-
Hüftprobleme
-
Hüft-TEP
-
HWS-Syndrom
Wie erhalte ich eine Rehasport-Verordnung?
Sobald die Genehmigung Ihrer Krankenkasse vorliegt, können Sie sich bei uns anmelden und einen Termin für ein Vorgespräch vereinbaren. In diesem Vorgespräch werden weitere Details besprochen und der Rehasport kann beginnen.
Besprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob eine Verordnung für Rehasport in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist. Stellt der Arzt eine Verordnung aus, unterliegt diese gemäß §64 Abs.1 Nr.3 und 4 SGB IX nicht der Heilmittelverordnung und ist daher budgetneutral.